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EnEfG-Checkliste für Kälteanlagen

EnEfG-Checkliste für Betreiber von Industriekälteanlagen

Prüfen Sie interaktiv, welche Pflichten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) für Ihre Kälteanlage gelten – von der Abwärmenutzung bis zur Meldepflicht.

cold.world engineering
cold.world GmbH • Köpenicker Straße 325, Haus 11 • 12555 Berlin
Tel: +49 30 549092285 • E-Mail: engineering@cold.world
Datum:

📋 EnEfG-Checkliste (Industriekälte)

Interaktiver Guide für Unternehmen
GWh / Jahr
ℹ️ Welche Energieträger zählen dazu?
Zur Berechnung des Gesamtendenergieverbrauchs zählen alle zugeführten Energiemengen:
  • ⚡ Strom: Gesamter Netzbezug.
  • 🔥 Brennstoffe: Erdgas, Heizöl, Kohle, Flüssiggas, Biomasse etc.
  • 🌡️ Wärme/Kälte: Bezug von Fernwärme, Nahwärme oder Fernkälte.
  • ⛽ Kraftstoffe: Ggf. betriebliche Tanklager.
Nicht berücksichtigt wird in der Regel selbst erzeugte und selbst verbrauchte regenerative Energie (z.B. eigene PV), sofern sie nicht als Endenergie "bezogen" wird.
Sonderregelung BImSchG:
✅ Hinweis: Aufgrund vorrangiger BImSchG-Regelungen entfallen die Pflichten nach §16 EnEfG (Vermeidung & Nutzung).
Bitte beachten Sie: Alle anderen Pflichten (§9 Maßnahmenpläne, §17 Meldung etc.) bleiben bestehen.

Trotzdem Kosten senken?

Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich die Optimierung Ihrer Kälteanlage oft schon nach kurzer Zeit. Energieeffizienz jetzt steigern ➤

⚡ Stufe 1: Abwärme & Maßnahmenpläne (> 2,5 GWh)

Abwärme vermeiden (Vorrangprüfung) Kälte Unternehmen müssen Abwärme nach Stand der Technik vermeiden, bevor sie über Nutzung nachdenken.
Was genau zu tun ist: Analysieren Sie die Kälteanlage technisch: Kann die Entstehung von Abwärme reduziert werden? (Beispiele: Senkung der Verflüssigungstemperatur, effizientere Verdichter). Dokumentieren Sie das Ergebnis.
Benötigen Sie Unterstützung bei der technischen Analyse?
Unsere Experten von cold.world engineering stehen Ihnen gerne zur Seite.
Jetzt Kontakt aufnehmen
[Quelle: § 16 Abs. 1 EnEfG]
Verbleibende Abwärme nutzen Kälte Nicht vermeidbare Abwärme muss genutzt werden, soweit zumutbar.
Was genau zu tun ist: Prüfen Sie Wärmerückgewinnung (WRG) am Kondensator: 1. Interne Nutzung (Heizung, Warmwasser). 2. Externe Nutzung (Wärmenetze). Wirtschaftlichkeitsrechnung (VALERI) durchführen.
Jetzt Kosteneinsparung für Abwärme berechnen:
Nutzen Sie unseren Online-Rechner für eine erste Einschätzung.
Zum EnEfG-Rechner
[Quelle: § 16 Abs. 1 EnEfG]
Wirtschaftlichkeit bewerten (VALERI) Bewertung aller Maßnahmen nach DIN EN 17463.
Was genau zu tun ist: Führen Sie für jede Maßnahme eine Kapitalwertberechnung durch (max. 50% der Nutzungsdauer). Nur Maßnahmen mit positivem Kapitalwert sind pflichtig.
[Quelle: § 9 / DIN EN 17463]
Umsetzungspläne erstellen & veröffentlichen Dokumentationspflicht für wirtschaftliche Maßnahmen.
Was genau zu tun ist: Erstellen Sie einen Plan für alle positiven VALERI-Maßnahmen. Bestätigung durch Zertifizierer/Auditor einholen und veröffentlichen.
[Quelle: § 9 EnEfG]
Abwärme melden 31. MÄRZ Jährliche Meldung an die BfEE-Plattform.
Was genau zu tun ist: Melden Sie Daten der Kälteanlage: Standort, Wärmemengen (GWh), Leistung (MW), Temperaturniveau (°C) und Lastprofile.
Direkt zur Meldung:
Hier gelangen Sie zur offiziellen Plattform der BfEE.
Zur BfEE-Plattform ➤
[Quelle: § 17 EnEfG]

🏭 Stufe 2: Managementsysteme (> 7,5 GWh)

Managementsystem einführen ISO 50001 oder EMAS verpflichtend.
Was genau zu tun ist: Implementieren Sie ein zertifiziertes System (ISO 50001 / EMAS). Frist: 20 Monate nach Statuserreichung.
[Quelle: § 8 EnEfG]
Messtechnik erweitern Kälte Erfassungspflicht für Energieströme & Temperaturen.
Was genau zu tun ist: Installieren Sie Zähler für: Energiezufuhr (Strom), Kälteleistung, Prozesstemperaturen und Abwärmemengen.
[Quelle: § 8 Abs. 3 EnEfG]
Jetzt Experten-Beratung anfordern ➤

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